alpha Reiseagentur Minkner
Internet: www.reisen-meer.de
E-Mail: urlaub@reisen-meer.de
Tel.: (0341) 90 39 9 - 0
Fax: (0341) 90 39 9 - 11


Mallorca ab 195,- € Türkei ab 295,- €

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Reisebedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV ( Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen und die besonderen Kataloghinweise haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

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  1. Abschluss des Reisevertrages
    1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Prospekte und Kataloge der jeweiligen Reiseveranstalter bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt in der Annahme der jeweiligen Veranstalter zustande. über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Wir, die Reiseagentur Minkner, treten bei Pauschalreisen nur als Vermittler auf.
    2. Liegen Ihnen die Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang- bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, sofort- ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
    3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
    4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch die Zahlung erfolgen kann.
    5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
  2. Bezahlung
    1. Innerhalb einer Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung bzw. den geforderten Betrag. Diese beträgt 20 %, bei Seereisen 15 % (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB bei dem jeweiligen Veranstalter insolvenzversichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt bzw. bei Buchung ausgehändigt.
    2. Ausgenommen sind spezielle Event- Reisen, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen und Musical/Konzertkarten. Diese Leistungen sind sofort und in voller Höhe zu bezahlen.
    3. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstattet.
    4. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vor.
    5. Kosten für die Mahngebühren wie folgt: 1. Mahnung kostenfrei 2.Mahnung 5.- € 3. Mahnung 10.- € bei weiterem Verzug weitere Gebühren, Zinsen und Auslagen sowie Gerichtskosten
  3. Leistungen, Preise
    1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Prospekten, so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leitung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
    2. Ihre Reise beginnt und endet- je nach gebuchter Aufenthaltsdauer- zu dem im Prospekt ausgeschriebenen Abreise und Ankunftsterminen.
    3. Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und Tage. Wenn Sie eine änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
    4. Wenn Sie einzelne, von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
    5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person fär die Unterkunft in 2-Bett Zimmern, für die gebuchte Kabinenkategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs- Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich.
    6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 Jahren) werden ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz der Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer- Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in einer Zimmer- Suite untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen- , Flugtag- ,Zustieg- Zuschläge(ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu den Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
    7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an die jeweilige Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in den jeweiligen Katalogen. Eine Verlängerung nach Reiseantritt bei IT- Reisen und anderen Saisontarifen ist nicht möglich.
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie die änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden , aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der jeweils zuständigen Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
    2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen die jeweiligen Veranstalter die Kosten der Ersatzbeförderung- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse- zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
    3. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf oder pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
  5. Rücktritt,Umbuchung,Ersatzperson
    1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangs/Buchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Reiseagentur Minkner oder dem jeweiligen Reiseveranstalter.
    2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können die jeweiligen Leistungsträger angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
    3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer gefordert werden müssen, wie folgt:

      bei Flugreisen ( und allen City- und Kurzreisen sowie bei individueller Anreise in die Clubs Aldiana) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 06. vor Reisebeginn 85 % am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100 % bei Auto-, Bahn- Busreisen ( außer Ferienwohnungen und Disneyland Paris sowie Eintrittskarten) bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % ab 21. Tag gelten die gleichen Rücktrittspauschalen wie bei Flugreisen bei Seereisen bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 % ab 90. bis 50. Tag vor Reisebeginn 15 % ab 49. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 75 % am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. bei Stornierung nach Reisebeginn 100 % bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern pro Objekt bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % ab 34. Tag vor Mietbeginn 80 % am Tag des Mietbeginns, bei Nichterscheinen bzw. bei Stornierung nach Mietbeginn 100 % bei Karten für Sportveranstaltungen, Musicals, Konzerte, Billigflüge sowie für sonstige Spezialprogramme ist eine Stornierung bzw. Umtausch von vornherein ausgeschlossen. sofort 100 %
    4. Wir bitten Sie, änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Buchung/ Vorgangsnummer vorzunehmen. Werden nach Buchung der Reise änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Kreuzfahrten bis 60 Tage, bei Flug sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage jeweils vor Reiseantritt € 35.-, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33.- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33.- je änderungsvorgang. Spätere änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie Umbuchung von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.
    5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 50.- je Person, bei Ferienwohnung je änderungsvorgang zu verlangen. (bei City- und Kurzreisen je gemäß jeweiliger Berechnung) Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Bei City- und Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8 Tage vor Reiseantritt möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn dies den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.
    6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
    7. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Flugtickets, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
    8. Storno bzw. Rücktrittskosten sind am Tage der Stornierung bzw. des Rücktritts sofort zu begleichen. Die entstandenen Kosten werden mit der getätigten Anzahlung verrechnet. Bei einem Guthaben wird dieses ausbezahlt, Nachforderungen müssen sofort und ohne Frist beglichen werden.
  6. Reise- Versicherung
    1. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die jeweilige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen.
  7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
    1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind die jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
    2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind die Veranstalter/Leistungsträger berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet werden kann. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten sind oder die diese Umstände nicht nachweisbar sind. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
  8. Höhere Gewalt
    1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
  9. Gewährleistung
    1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die Veranstalter/Leistungsträger sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die Abhilfe kann jedoch verweigert werden, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten die Veranstalter/Leistungsträger innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
    2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung der jeweiligen Veranstalter/Leistungsträger zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck wird keine Haftung übernommen.
    3. Die Reiseleitungen der Veranstalter/Leistungsträger ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
  10. Haftung, Verjährung
    1. Bei Sonderflügen haften die jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten der Veranstalter/Leistungsträger nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmen nicht eingeschränkt.
    2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen die Veranstalter/Leistungsträger insoweit Fremdleistungen, worauf in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Veranstalter/Leistungsträger haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
    3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften die Veranstalter/Leistungsträger auch bei der Teilnahme der Reiseleiter an dieser Sonderveranstaltung nicht.
    4. Die Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Veranstalter/ Leistungsträger herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschuldung eines Leistungsträgers verursacht wurde.
    5. Die Haftung der Veranstalter/Leistungsträger ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
    6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften die Veranstalter/Leistungsträger wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis € 76.000.- bei Sachschäden bis € 4100.- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser € 4100.- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir nochmals den Abschluß des Komplett- bzw. des Basisschutzes.
    7. Sämtlich in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich den Veranstalter/Leistungsträger gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
    8. Das Reisebüro ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
    9. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von den Veranstalter/Leistungsträger zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
    10. Die Haftung der Veranstalter/Leistungsträger als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetz bleibt unberührt.
  11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Bitte beachten Sie die Informationen der Veranstalter/Leistungsträger zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, die Veranstalter/Leistungsträger hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern Sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
    2. Die Veranstalter/Leistungsträger haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie diese mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung vertretbar ist.
    3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer deutschen Standart. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
  12. Allgemeine Bestimmungen
    1. Alle Angaben in den Prospekten der Veranstalter/Leistungsträger werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand der Drucklegung.
    2. Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
    3. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.